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12. Rücktritt / Teilrücktritt


Ergibt sich trotz vorheriger fachmännischer Prüfung in der Diagnose erst
im Laufe der Datenrettung, dass der Auftrag, so wie in der Diagnose ausgeführt,
unausführbar ist, so können wir vom Vertrag der Datenrettung
zurücktreten, es sei denn, dass der Kunde einer möglichen Abänderung des
Auftrages zustimmt.
Bei Rücktritt vom Vertrag hat der Kunde nur einen Anspruch auf
kostenlose Rückgabe des Datenträgers in dem jeweiligen Zustand. Bereits
gezahlte Vorschüsse werden mit Ausnahme der Diagnosekosten unmittelbar
zurückerstattet.




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